4. Die Parteien haben im Januar 2020 einen Mietvertrag über einen Geschäftsraum (Restaurant) abgeschlossen. Darin sind als Vermieter die «Eigentümer gemäss Grundbuchauszug» bezeichnet. Das Grundbuch weist den Beschwerdeführer und seinen Bruder ________ (nachfolgend: Bruder) als Miteigentümer zu ½ aus. Als Mieter sind der Beschwerdegegner und seine Ehefrau ________ (nachfolgend: Ehefrau) genannt. Der Mietvertrag sieht eine Mietkaution von CHF 26'100.00 vor. Diese Kaution haben die Mieter nicht gestellt. Deshalb hat der Beschwerdeführer (separat) gegen jeden der Mieter eine Betreibung auf Sicherheitsleistung eingeleitet.