2. In der Betreibung auf Sicherheitsleistung Nr. ________ des Betreibungsamtes Seeland gegen C.________ sei für den Betrag von CHF 26'100.00 zzgl. Zins zu 5% seit 30. Januar 2020 der Rechtsvorschlag zu beseitigen und die Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Eventualiter sei in der Betreibung auf Sicherheitsleistung Nr. ________ des Betreibungsamtes Seeland gegen C.________ für den Betrag von CHF 13'050.00 zzgl. Zins zu 5% seit 30. Januar 2020 der Rechtsvorschlag zu beseitigen und die Rechtsöffnung zu erteilen. 4. Subeventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.