Am 4. Februar 2021 ersuchte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) um provisorische Rechtsöffnung über CHF 26'100.00 zuzüglich Zinsen sowie Betreibungskosten von CHF 103.30 (pag. 2). 1.3 Der Beschwerdegegner, seinerseits vertreten durch Rechtsanwalt D.________, reichte am 1. März 2021 eine Stellungnahme zum Gesuch um provisorische Rechtsöffnung ein. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, auf das Gesuch sei nicht einzutreten, eventualiter sei es abzuweisen (pag.