Art. 257e OR i.V.m. Art. 38 SchKG; Betreibung auf Sicherheitsleistung, vorliegend einer Mietkaution. Der Vermieter, welcher auf Leistung einer Mietkaution betreibt, kann auf den betriebenen Betrag keinen Verzugszins schlagen. Er darf nämlich nicht über die Mietkaution verfügen, da diese nur sicherheitshalber geschuldet ist (E. 8). Erwägungen: I.