Bähler rechtfertigt sich hingegen keine Ausschöpfung des Tarifrahmens zu 100 %, wenn zwei von drei Kriterien als durchschnittlich zu taxieren sind. Als angemessen erscheint vorliegend ein Honorar von CHF 3'150.00, was einer Ausschöpfung des Tarifrahmens zu 75 % (inklusive Sockelbetrag von CHF 750.00) entspricht. Die geltend gemachten Auslagen von pauschal 3.5 % sind entsprechend dem reduzierten Honorar auf CHF 110.25 festzusetzen. Die Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.