27 16.3.3 Rechtsanwalt D.________ verlangt in seiner Kostennote vom 22. September 2021 für die Berufungsbeklagte eine Parteientschädigung von CHF 4'403.50 (Honorar CHF 3'950.00, Auslagen CHF 138.25 [pauschal 3.5 %] und Mehrwertsteuer CHF 314.80; pag. 825 ff.). Er bezeichnet sowohl den gebotenen Zeitaufwand als auch die Schwierigkeit des Verfahrens als durchschnittlich.