16.3.2 Ausgehend von einem Streitwert von CHF 16'120.75 betrug der Tarifrahmen vor Regionalgericht CHF 1'500.00 bis CHF 7'900.00 (Art. 5 Abs. 1 PKV). Im vorliegenden Berufungsverfahren beträgt der Tarifrahmen demnach CHF 750.00 bis CHF 3’950.00 (Art. 7 PKV). Innerhalb des Tarifrahmens bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 des kantonalen Anwaltsgesetzes [KAG; BSG 168.11]).