Die installierten Sicherheitsmassnahmen sind nach Angaben der Berufungsbeklagten «State of the Art» (vgl. erster Parteivortrag, pag. 535). Nebst der Ausstattung mit dem Lock-Reading-System (vgl. E. 12.2.1 oben) führen die Zugänge zu den öffentlichen Bereichen entweder am Haupteingang oder an der Spa-Rezeption vorbei. Dabei sind sowohl am Haupteingang als auch am Eingang zum Spa, der zudem videoüberwacht ist, Portiers stationiert (E. 5.3 des regionalgerichtlichen Entscheids, pag. 701; vgl. auch erster Parteivortrag, pag. 535).