Daraus folgt, dass es für die Beantwortung der Frage, ob die ausgelesenen Schlüsselbewegungen tatsächlich vom 20. August 2016 stammen und darauf abgestellt werden kann, noch weiterer Hinweise bedarf. Werden dazu die vorliegend interessierenden Schlüsselbewegungen in zeitlicher Hinsicht mit den Bildern der Überwachungskamera und den ei-