12.2 12.2.1 Die Zimmerschlösser des Hotelbetriebs der Berufungsbeklagten sind mit einem sogenannten Lock-Reading-System ausgestattet. Dabei kann die Türe nur geöffnet oder abgeschlossen werden, wenn der verwendete Schlüssel für das entsprechende Schloss freigeschaltet worden ist. Sodann wird jedes Einstecken eines Schlüssels in den Zylinder registriert. Dabei wird nicht erfasst, ob es sich um ein Auf- beziehungsweise Abschliessen oder überhaupt um eine Bewegung handelt. Auch das zimmerseitige Auf- und Abschliessen des Schlosses, das über einen Drehknopf erfolgt, wird nicht erfasst.