(vgl. E. 11 unten) sowie die Schlüsselauswertung als Beweismittel abgestellt hat (vgl. E. 12 unten). In einem nächsten Schritt ist das darauf abgestützte Beweisergebnis des Regionalgerichts, wonach der Zimmerschlüssel für das Eindringen ins Hotelzimmer nicht verwendet wurde, zu überprüfen (vgl. E. 13 unten).