19 entstehen, wenn das Housekeeping den Schlüssel während der Reinigung eingesteckt lasse. Andererseits sei das Housekeeping angehalten, die Zimmertüre nach der Reinigung zu schliessen, auch wenn sie zuvor offen gewesen sei. Komme hinzu, dass der Berufungsklägerin, die daraus folgende – von ihr aber nie erwähnte – Konsequenz (die Zimmertüre wäre bei ihrer Rückkehr vom Frühstück nicht abgeschlossen gewesen), wohl aufgefallen wäre.