sen habe, mithin also innerhalb von 14 Minuten vom Spa-Bereich ins Zimmer der Berufungsklägerin gelangt sei, dort den Schmuck gefunden und mitgenommen habe und das Hotel wieder via Spa-Bereich verlassen habe. Die Zeit von 12.14 Uhr bis 12.29 Uhr habe sodann genügt, um sich nach dem Frühstück im Zimmer umzuziehen und in den Spa-Bereich zu gelangen. Dass sodann das Housekeeping, dessen Schlüssel um 10.51 Uhr registriert worden sei, zwar damit die abgeschlossene Türe aufgeschlossen habe, danach aber nicht weiter verschlossen hätte, erscheine eher unwahrscheinlich.