Dafür, dass es sich bei Letzterer wahrscheinlich nicht um das Abschliessen des Zimmers gehandelt haben könne, spreche sodann der Umstand, dass die Berufungsklägerin erst um 12.29 Uhr im Korridor Richtung Spa-Bereich auf der Überwachungskamera erschienen sei und selber angegeben habe, direkt vom Zimmer im ersten Stock in den Spa-Bereich im ersten Untergeschoss gegangen zu sein, wobei dieser Weg nicht 15 Minuten dauere. Dies zeige sich etwa daran, dass der Täter um 12.24 Uhr auf der Kamera im Korridor, der zum Spa-Bereich führe, aufgetaucht und das Hotel via diesen Korridor um 12.38 Uhr wieder verlas-