10. 10.1 Umstritten und zu beurteilen ist somit, ob die Berufungsbeklagte am Diebstahl der Schmuckstücke ein Verschulden trifft. 10.2 10.2.1 Das Regionalgericht kommt im angefochtenen Entscheid in einem ersten Schritt zum Ergebnis, dass der Zeuge G.________ in seinen Aussagen einen unbefangenen Eindruck mache und auch anmerke, wenn er sich nicht mehr sicher gewesen sei. Die Aussagen seien detailliert, würden überzeugend wirken und auch mit den