Auch diesen Beweisantrag hat das Regionalgericht anlässlich der Hauptverhandlung in antizipierter Beweiswürdigung abgewiesen (pag. 577 ff.). In der Entscheidbegründung ergänzt das Regionalgericht, die Korridore vor den Hotelzimmern seien nicht videoüberwacht und es würden keinerlei Hinweise darauf bestehen, dass eine Aufnahme vorhanden sei, welche zeigen würde, wie der Schlüssel von der Rezeption zum Täter gelangte (E. 6.8 des regionalgerichtlichen Entscheids, pag.