Der Beweisantrag der Berufungsklägerin ist daher in antizipierter Beweiswürdigung abzuweisen. 5.5 Im Weiteren beantragt die Berufungsklägerin die Edition sämtlicher Videoaufzeichnungen aus den Räumlichkeiten der Berufungsbeklagten vom 16. August 2016 um den zeitlichen Ablauf des Geschehens an der Rezeption im Spa-Bereich nachvollziehen zu können (pag. 751). Auch diesen Beweisantrag hat das Regionalgericht anlässlich der Hauptverhandlung in antizipierter Beweiswürdigung abgewiesen (pag.