5. 5.1 Die Berufungsklägerin stellt oberinstanzlich mehrere Beweisanträge und beantragt die Befragung zweier Zeugen (pag. 749), die Einholung eines Gutachtens betreffend Schlossauslesung (pag. 749) sowie die Edition sämtlicher Videoaufzeichnungen der Berufungsbeklagten vom 16. August 2016 (sic!; pag. 751). In ihrer ergänzenden Eingabe vom 9. Juli 2021 beantragt sie sodann die Edition der amtlichen Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft im Verfahren O 21 5666 (pag. 769).