2. Die Berufungsbeklagte sei zu verteilen, der Berufungsklägerin einen Betrag von EUR 14’823.68 und $ 336.90, zuzüglich Zins von 5 % seit 20. August 2016, zu bezahlen. 3. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 98006658 des Betreibungsamts Oberland, Dienststelle Oberland West, sei im Umfang von Rechtsbegehren 2, maximal CHF 16’120.75, zuzüglich Zins von 5 % seit 20. August 2016, zu beseitigen. 4. Die Kosten sowohl des erstinstanzlichen als auch des Berufungsverfahrens seien der Berufungsbeklagten aufzuerlegen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -