2. 2.1 Gegen den begründeten Entscheid hat die Berufungsklägerin am 18. Juni 2021 (Postaufgabe gleichentags) beim Obergericht des Kantons Bern Berufung erhoben mit den folgenden Rechtsbegehren (pag. 743 ff.). 1. Der Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 4. Februar 2021 im Verfahren CIV 19 2501 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Berufungsbeklagte sei zu verteilen, der Berufungsklägerin einen Betrag von EUR 14’823.68 und $ 336.90, zuzüglich Zins von 5 % seit 20. August 2016, zu bezahlen.