Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 3'485.00 (Entscheidgebühr CHF 2'900.00, Beweiskosten CHF 85.00, Kosten Schlichtungsverfahren CHF 500.00), werden im Umfang von CHF 3'085.00 der Klägerin und im Umfang von CHF 400.00 der Beklagten auferlegt und mit den von den Parteien geleisteten Vorschüssen (Klägerin: Gerichtskostenvorschuss CHF 2'900.00, Kosten Schlichtungsverfahren CHF 500.00, Beweiskostenvorschuss CHF 3'452.78; Beklagte: Beweiskostenvorschuss CHF 400.00) verrechnet. Der Klägerin sind CHF 3'767.75 aus der Gerichtskasse zurückzuerstatten.