Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 98006658 des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland West wird in der Höhe von CHF 1'076.85 zuzüglich Zins zu 5% seit 20.08.2016 beseitigt. 3 Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 3'485.00 (Entscheidgebühr CHF 2'900.00, Beweiskosten CHF 85.00, Kosten Schlichtungsverfahren CHF 500.00), werden im Umfang von CHF 3'085.00 der Klägerin und im Umfang von CHF 400.00 der Beklagten auferlegt und mit den von den Parteien geleisteten Vorschüssen (Klägerin: Gerichtskostenvorschuss CHF 2'900.00, Kosten Schlichtungsverfahren CHF 500.00, Beweiskostenvorschuss CHF 3'452.78;