Nach Abschluss der Hauptverhandlung begründete die zuständige Gerichtspräsidentin das zu erwartende Urteil mündlich und stellte in Aussicht, das Urteilsdispositiv in den nächsten Wochen schriftlich zu eröffnen (pag. 585). 1.6 Das Regionalgericht hiess die Klage mit Entscheid vom 4. Februar 2021 teilweise gut und entschied was folgt (pag. 621 ff.): 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin EUR 919.60 zuzüglich Zins zu 5 % seit 20.08.2016 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Klage abgewiesen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 98006658 des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle