): 1. Die Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von EUR 14'823.68 und $ 336.90 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 20. August 2016 zu bezahlen. 2. In der Betreibung Nr. 98006658 des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland West, sei der Rechtsvorschlag im gemäss Antrag Ziffer 1 zugesprochenen Betrag, maximal CHF 16'120.75, zuzüglich Zins zu 5 % seit 20. August 2016, zu beseitigen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.