Aus den ins Recht gelegten Beilagen ist in diesem Zusammenhang ersichtlich, dass das englische Gericht die «Division Entraide judiciaire du Tribunal cantonal Vaud» am 14. Februar 2020 über die Zustellung verschiedener Dokumente an die Beschwerdeführerin ersucht hat (GB 61). Das Kantonsgericht Waadt amtet als Zentralbehörde im Sinne von Art. 2 in Verbindung mit Art. 5 des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen (HZÜ65; SR 0.274.131; vgl. die Vorbehalte der Schweiz zu den Art. 2 und 18 HZÜ65).