Das urteilende englische Gericht bescheinigte, dass der Beschwerdeführerin das verfahrensleitende Schriftstück am 26. Februar 2020 zugestellt worden ist (GB 13). Aus den ins Recht gelegten Beilagen ist in diesem Zusammenhang ersichtlich, dass das englische Gericht die «Division Entraide judiciaire du Tribunal cantonal Vaud» am 14. Februar 2020 über die Zustellung verschiedener Dokumente an die Beschwerdeführerin ersucht hat (GB 61).