11 5.5 Im Ergebnis erweist sich die Rüge, das Regionalgericht sei zu Unrecht von der Anwendbarkeit des LugÜ ausgegangen, als unbegründet und die Vorinstanz stützte die Vollstreckung des Urteils des englischen High Court of Justice vom 19. Juni 2020 zu Recht auf das LugÜ.