O., S. 693, welche sich auch dann für eine Vollstreckung von Urteilen nach dem LugÜ aussprechen, wenn der Entscheid aus einem vor Ende der Übergangsfrist eingeleitetem Verfahren resultiert). 5.3.5 Nach dem Gesagten war das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 wie ein durch das LugÜ gebundener Staat zu behandeln (vgl. E. 5.2.2 oben). Solange das zu vollstreckende Urteil somit vor dem 31. Dezember 2020 und somit während des zeitlichen Anwendungsbereichs des LugÜ für das Vereinigte Königreich erlassen worden ist, richtet sich die Vollstreckung des Urteils in der Schweiz nach dem LugÜ (Art.