E. 6.1.1 f., zur Publikation vorgesehen; SIEVI, Entscheidbesprechung, a.a.O., S. 1302). 5.3.4 Abweichend von der herrschenden Lehre entschied das Bezirksgericht Zürich, dass der Eingangszeitpunkt des Gesuchs um Vollstreckbarerklärung im Vollstreckungsstaat massgebend sei, da es sich dabei um ein eigenständiges Verfahren handle, und verneinte die Vollstreckung eines während der Übergangsphase erlassenen britischen Urteils nach LugÜ (Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 24. Februar 2021 E. 2.2, a.a.O.; RODRIGUEZ/GUBLER, a.a.O., S. 690 f.). Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden.