129 Abs. 1 und FN 137 Austrittsabkommen). Nach Zustandekommen des Austrittsabkommens vereinbarten die Schweiz und die EU im Notenaustausch vom 28./30. Januar 2020, dass mit Bezug auf das innerstaatliche Recht der Schweiz der Begriff «EU- Mitgliedstaat» das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase weiterhin umfasste (Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Weitergeltung der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU für das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums nach dessen Austritt aus der EU am 31. Januar 2020 [Notenaustausch; SR 0.122.1];