Im Weiteren sei gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt worden, welches der High Court of Justice mit Entscheid vom 17. Februar 2021 abgewiesen habe. Das Urteil habe somit frühestens am 17. Februar 2021 und somit nach dem 31. Dezember 2020 rechtskräftig und vollstreckbar werden können. Die fortwährende Anwendung des LugÜ bewirke so das Gegenteil von Rechtssicherheit (Rz. 9 ff. der Beschwerde, pag. 231 ff.).