Grossbritannien sei jedoch per 31. Januar 2020 formell aus der Europäischen Union ausgetreten und somit nicht mehr Vertragspartei des LugÜ. Das Austrittsabkommen zwischen der EU und Grossbritannien enthalte keinen Hinweis, wonach Anerkennung und Vollstreckung auch nach dem Ausscheiden von Grossbritannien nach dem LugÜ beurteilt werden sollen. Im Weiteren sei gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt worden, welches der High Court of Justice mit Entscheid vom 17. Februar 2021 abgewiesen habe.