4. 4.1 Das Regionalgericht erwog, die Prüfung der Vollstreckbarkeit des Entscheids des englischen High Court of Justice vom 19. Juni 2020, Case No. CL-2019-000786, falle trotz des Austritts von Grossbritannien aus der Europäischen Union (EU) in den Anwendungsbereich des LugÜ. Die Beschwerdegegnerin lege das Urteil sowie die Bescheinigung vom 24. Juni 2020 gemäss Art. 54 LugÜ ins Recht, gemäss der das Urteil im Ursprungsland vollstreckbar sei. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt und der Entscheid als in der Schweiz für vollstreckbar zu erklären (E. 2 ff. des angefochtenen Entscheids, pag.