Das vorliegende Verfahren ZK 21 274 und das Parallelverfahren ZK 21 275 betreffen die Vollstreckung des gleichen Entscheids des englischen High Court of Justice vom 19. Juni 2020, was eine Verfahrensvereinigung grundsätzlich rechtfertigen könnte. Bislang wurden die beiden Verfahren jedoch bis und mit Eingang der Beschwerdeantwort getrennt geführt.