Auswirkungen des Brexit auf die Anwendbarkeit des Lugano-Übereinkommens. Das Vereinigte Königreich ist trotz seines Austritts aus der Europäischen Union per 31. Januar 2020 (sog. Brexit) bis zum Ende der Übergangsphase vom 31. Dezember 2020 als ein durch das Lugano Übereinkommen (LugÜ) gebundener Staat im Sinne von Art. 1 Abs. 3 LugÜ zu behandeln (E. 5.2.2).