1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und Ziff. 2 der Verfügung des Regionalgerichts Oberland vom 29. April 2021 (Kostenvorschuss) aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Behandlung im Sinne der Erwägungen an das Regionalgericht Oberland zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. Dem Beschwerdeführer sind CHF 600.00 an oberinstanzlich vorgeschossenen Gerichtskosten aus der Gerichtskasse zurückzuerstatten. 3. Oberinstanzlich wird keine Parteientschädigung zugesprochen.