Bei der gegebenen Ausgangslage handelt es sich jedoch nicht um eine «Justizpanne», sondern vielmehr um eine unrichtige Rechtsanwendung durch das Regionalgericht. Trotzdem erscheint die Auferlegung der Gerichtskosten an den Kanton Bern vorliegend als gerechtfertigt, zumal sich die Beschwerdegegnerin im Beschwerdeverfahren eines Antrags in der Sache enthalten hat (pag. 337). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00 (Art. 46 Abs. 1 des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]), sind daher vom Kanton Bern zu tragen.