2 2. 2.1 Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 10. Mai 2021 (Postaufgabe gleichentags) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Sie beantragt die Aufhebung der Dispositivziffer 2 der Verfügung und die Befreiung von der Leistung eines Kostenvorschusses. Weiter stellte sie ein Gesuch um aufschiebende Wirkung (pag. 203 ff.). Mit Eingabe vom gleichen Tag erhob die Beschwerdeführerin auch gegen die im Parallelverfahren erlassene Verfügung zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses Beschwerde (Verfahren ZK 21 243).