10. Zu eröffnen: - dem Berufungskläger - dem Berufungsbeklagten Mitzuteilen: - der Vorinstanz (unter besonderem Hinweis auf Ziff. 6 des Dispositivs) 16 Bern, 18. Juni 2021 Im Namen der 2. Zivilkammer Die Referentin: Oberrichterin Grütter Der Gerichtsschreiber: Balmer