Der Berufungskläger wird verurteilt, die 4.5-Zimmerwohnung im 2. OG an der ________ in ________ innert 10 Tagen ab Erhalt dieses Berufungsentscheids zu räumen und zu verlassen. 3. Das Gesuch des Berufungsbeklagten um vorzeitige Vollstreckung wird als gegenstandslos abgeschrieben. 4. Das Gesuch des Berufungsklägers um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen (ZK 21 265).