Mit anderen Worten muss die Beweis- bzw. Rechtslage auch mit Blick auf die (vorfrageweise zu prüfende) Gültigkeit der Kündigung liquid, mithin klar sein. Es ist nur schwer vorstellbar, wie ein Ausweisungsgericht die Kündigung für klarerweise nicht missbräuchlich halten könnte, während ein anderes Gericht die Kündigung für treuwidrig hielte. Die Gefahr widersprüchlicher Urteile erscheint äusserst gering.