Im vom Berufungskläger zitierten Urteil des EGMR Nejdet Şahin und Perihan Şahin gegen die Türkei vom 20. Oktober 2011 hat sich der Gerichtshof zum ersten Mal der Frage gewidmet, ob bzw. wann verschiedene Rechtsprechungen verschiedener oberster Gerichtsbehörden eine Verletzung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK darstellen können (Rn. 59 f.). Zwischen diesem Entscheid und der vorgebrachten Rüge besteht somit kein oder nur ein sehr loser Zusammenhang. 3.3.4 Richtig ist immerhin, dass der Entscheid des EGMR das Gebot der Vermeidung widersprüchlicher Urteile erwähnt, wenn auch nur am Rande (Rn. 55).