3.3.2 In BGE 141 III 262 hat das Bundesgericht entschieden, ein Ausweisungsbegehren im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen sei auch dann zulässig, wenn die vorangehende ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstands vom Mieter angefochten und das daraus resultierende Kündigungsschutzverfahren noch nicht rechtskräftig erledigt sei (E. 3.3). 3.3.3 Folglich steht nach schweizerischer Rechtsauffassung dem Eintreten auf das Ausweisungsgesuch trotz Rechtshängigkeit des Kündigungsschutzverfahrens nichts im Weg. Ein Widerspruch zur EMRK liegt nicht vor. Im vom Berufungskläger zitierten Urteil des EGMR