– unter Kosten- und Entschädigungsfolge – 1.21 Mit Verfügung vom 3. Mai 2021 wurde der Berufungskläger aufgefordert, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 2'500.00 zu leisten. Ausserdem wurde dem Berufungsbeklagten die gleiche Frist anberaumt, um eine Berufungsantwort einzureichen (pag. 191). 1.22 In seiner Berufungsantwort vom 6. Mai 2021 beantragt der Berufungsbeklagte, die Berufung sei kostenfällig abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Zudem stellt er ein Gesuch um vorzeitige Vollstreckung (pag. 195 ff.).