117 ff.). 1.20 Gegen den Entscheid der Vorinstanz vom 24. März 2021 hat der Berufungskläger am 24. April 2021 beim Obergericht Berufung erhoben. Er stellt folgende Rechtsbegehren (pag. 165 ff.): 1. Es sei die Berufung gutzuheissen. Es sei der Entscheid CIV 20 6456 vom 24. März 2021 gesamthaft aufzuheben und auf das Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen sei nicht einzutreten.