Mit Entscheid ZK 20 522 vom 14. Januar 2021 regelte das Obergericht die Prozesskosten des Berufungsverfahrens ZK 20 292 neu. 1.12 Am 4. Februar 2021 setzte die Vorinstanz den Termin zur Durchführung der vom Bundesgericht angeordneten, mündlichen Verhandlung auf den 5. März 2021 an. Der Verfügung beigelegt war das Merkblatt betreffend Zivilverhandlungen während der Corona-Pandemie (pag. 31 ff.). 1.13 Mit Schreiben vom 8. Februar 2021 rügte der Berufungskläger, die Auflagen gemäss Merkblatt würden Art. 6 Ziff. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK;