Mit Urteil 4A_451/2020 vom 12. November 2020 hiess das Bundesgericht die Beschwerde des Berufungsklägers gegen den Entscheid des Obergerichts gut und hob diesen auf. Es wies die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz (Regionalgericht) und zur Neuregelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des Berufungsverfahrens an das Obergericht zurück (pag. 1 ff.). 1.11 Mit Entscheid ZK 20 522 vom 14. Januar 2021 regelte das Obergericht die Prozesskosten des Berufungsverfahrens ZK 20 292 neu.