Gegen diesen Entscheid erhob der Berufungskläger am 22. Juni 2020 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern (nachfolgend: Obergericht). Er beantragte, der Entscheid der Vorinstanz vom 29. Mai 2020 sei kostenfällig aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. 1.9 Mit Entscheid ZK 20 292 vom 25. August 2020 wies das Obergericht die Berufung ab, soweit es darauf eintrat. Zudem setzte es dem Berufungskläger eine neue Räumungsfrist an. 1.10 Mit Urteil 4A_451/2020 vom 12. November 2020 hiess das Bundesgericht die Beschwerde des Berufungsklägers gegen den Entscheid des Obergerichts gut und hob diesen auf.