Zudem stellte sie einen schriftlichen Entscheid in Aussicht. 1.7 Mit Entscheid CIV 20 1304 vom 29. Mai 2020 hiess die Vorinstanz das Gesuch des Berufungsbeklagten um Rechtsschutz in klaren Fällen gut. Sie verurteilte den Berufungskläger, die Wohnung innert 10 Tagen ab Erhalt des Entscheids zu räumen und zu verlassen. Auf das Widergesuch trat die Vorinstanz nicht ein. 1.8 Gegen diesen Entscheid erhob der Berufungskläger am 22. Juni 2020 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern (nachfolgend: Obergericht).