1.3 Diese Kündigung focht der Berufungskläger am 13. Februar 2020 als missbräuchlich an. Später sistierte die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (nachfolgend: Schlichtungsbehörde) das Kündigungsschutzverfahren. 1.4 Am 5. März 2020 beantragte der Berufungsbeklagte dem Regionalgericht Bern-Mit- telland (nachfolgend: Vorinstanz), der Berufungskläger sei im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen aus der Wohnung auszuweisen. Das Ausweisungsgesuch verband der Berufungsbeklagte mit dem verfahrensrechtlichen Antrag, dass auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten sei. 1.5